ELTERNINFORMATION
Handyordnung

 

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrtes Kollegium, liebe Schülerinnen und Schüler,



Es gilt für die Mittelstufe:

  1.  Die Handys werden zu Beginn der ersten Stunde eingesammelt und in der Verwaltung sicher aufbewahrt.
  2. Zum Ende der letzten Unterrichtsstunde werden die Handys an die Schüler zurückgegeben.
  3. Die Handys dürfen nur außerhalb des Schulgebäudes bedient werden.
  4. Bei Weigerung der Herausgabe werden die Erziehungsberechtigten informiert. Sollte diese Maßnahme nicht greifen, werden die Schüler der Schulleitung vorgestellt.
  5. Sollte fälschlicher Weise angegeben werden, dass kein Handy mitgeführt wird und dennoch ein Handy erscheinen, greift obiger Punkt 4. .
  6. Das absolute Handyverbot und Kopfhörerverbot bezieht Smartwatches mit ein. Diese müssen ebenso am Schultagesbeginn abgegeben werden. Bei Nichtbeachtung werden diese bei Erscheinen, eingezogen und von den Lehrkräften unter Angabe des Namens und der Klasse (auf einem Umschlag notieren und die Smartwatch einlegen) im Sekretariat abgegeben. Abholberechtigt sind nur die Erziehungsberechtigten.


Es gilt für die Grundstufe:

  1. Für die Grundstufe gilt ebenso ein absolutes Handy-, Kopfhörer und Smartwatchverbot.

Im Falle der unbefugten Nutzung werden diese eingezogen und im Sekretariat der GS bis zum Ende des Schultages (inkl. eFöB) verwahrt. Sollte das Sekretariat der GS nicht mehr besetzt sein, gibt die Grundstufenleitung oder das Sekretariat der Mittelstufe die Geräte heraus.


Mit freundlichen Grüßen


A. de la Motte